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Berufsvorbereitung

Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)

Im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss" sind verschiedene Standardelemente für eine aufeinander aufbauende Berufsorientierung entwickelt worden: Ab der Jahrgangsstufe 8 begleiten sie den Übergangsprozess und zeigen Wege in Ausbildung oder alternative Anschlüsse auf.

 

Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse ist eines der zentralen Standardelemente zur Berufsorientierung, die in allen Schulen Nordrhein-Westfalens eingesetzt werden.

Mit Beginn der Jahrgangsstufe 8 startet die erste Phase im Übergang zwischen Schule und Beruf. Dabei liefert die Potenzialanalyse einen wichtigen Grundstein für die weiteren Schritte in Richtung Berufsorientierung und Berufswahl. Eine Potenzialanalyse bietet allen SchülerInnen zu Beginn des Prozesses eine fundierte Selbst- und Fremdeinschätzung.

Zurzeit wird die Potenzialanalyse von der Kreishandwerkerschaft Mettmann an voraussichtlich zwei Tagen außerhalb der Schule durchgeführt. Abschließend finden Auswertungsgespräche mit den SchülerInnen sowie ihren Eltern statt.

Berufsfelderkundung

Alle SchülerInnen ab der Jahrgangsstufe 8 erhalten das Angebot, mindestens drei Berufsfelder zu erkunden. Die Jugendlichen gewinnen Einblicke in die Berufswelt, indem sie sich exemplarisch in mehreren Berufsfeldern orientieren. Dabei lernen sie Arbeitsabläufe sowie verschiedene berufliche Tätigkeiten praxisnah kennen.

Das Angebot in Werkstätten der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, zum Beispiel auch in Kooperation mehrerer Träger, soll betriebliche Angebote ergänzen, um insbesondere

Jugendliche mit Förderbedarf, die ggf. einer entwicklungsbedingt erhöhten Betreuung bei der

Berufsfelderkundung bedürfen, ein passendes Angebot zu bieten.

Schülerbetriebspraktikum

Praktika sind vertiefende Berufsorientierungsangebote, die ab der Jahrgangsstufe 8 einmal jährlich für 4 Wochen in Betrieben absolviert werden können. Sie vertiefen - aufbauend auf Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung und Betriebspraktikum - die Praxiserfahrungen. Die Jugendlichen gewinnen durch die Praxiskurse einen vertiefenden Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt und können sich so besser auf die Berufswahl vorbereiten.

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich dazu möglichst selbstständig ihren Praktikumsplatz. Parallel zur praktischen Arbeit in den Betrieben erstellen sie einen Praktikumsbericht. Diesen fertigen die SchülerInnen an einem einmal wöchentlich stattfindenden Berufsschultag an, an dem berufsorientierter Unterricht stattfindet. Dadurch stehen die Lehrkräfte im engen Austausch mit den Jugendlichen und können diese bei der Bewältigung des Arbeitsalltags unterstützen. Während des Praktikums werden die SchülerInnen von den KlassenlehrerInnen und der Schulsozialarbeiterin, beispielsweise durch regelmäßig stattfindende Besuche, betreut.

Langzeitpraktikum

Über das reguläre Schülerbetriebspraktikum hinaus ermöglichen wir einzelnen SchülerInnen ein Langzeitpraktikum zu absolvieren. Es können eintägige oder zweitätige Langzeitpraktika wahrgenommen werden. An den anderen drei beziehungsweise vier Tagen besucht der Jugendliche regulär die Schule. Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die sich im letzten Schulbesuchsjahr befinden und die Schule mit einem Förderschulabschluss bzw. mit einem HS9 verlassen werden.

Ziel des Langzeitpraktikums ist die Einmündung in eine Ausbildung oder in ein passgenaues Angebot im Übergangssystem sowie das Erreichen eines Schulabschlusses.

Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit

In der Jahrgangsstufe 9 finden individuelle Informationsgespräche mit der zuständigen (Reha-)Beraterin der Agentur für Arbeit statt. In diesen Gesprächen äußern die SchülerInnen ihre schulischen oder beruflichen Vorstellungen. In Kenntnis des schulischen Leistungsstandes (durch Austausch mit den KlassenlehrerInnen und der Schulsozialarbeiterin) kann die (Reha-)Beraterin eine erste Beurteilung hinsichtlich der Erfolgsaussichten für die jeweiligen Berufswünsche geben. Die SchülerInnen werden im Verlauf des ersten Schulhalbjahres der Klasse 10 von der Agentur für Arbeit zu einer psychologischen Untersuchung eingeladen. Die Psychologen beurteilen in einem Gutachten den allgemeinen schulischen Leistungsstand und die Ausbildungsfähigkeit der SchülerInnen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgt dann auch auf Basis dieser Ergebnisse ein erneutes Gespräch zwischen (Reha-)Beraterin, KlassenlehrerIn, Schulsozialarbeiterin, SchülerIn und Erziehungsberechtigten. In vielen Fällen kann die (Reha-)Beraterin konkrete Angebote zur Berufsvorbereitung in verschiedenen Berufsbildungswerken machen, die über die Agentur für Arbeit finanziert werden. Dazu ist jedoch die vorherige Teilnahme an der psychologischen Untersuchung unerlässlich.